Ein Elternteil ist verstorben: Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld ?
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Wer hat Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld ?

Ein Kind, von dem ein oder beide Elternteile gestorben ist/sind, kann ein Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld haben. Es muss ein eheliches, anerkanntes oder adoptiertes Kind des gestorbenen Elternteils/der gestorbenen Eltern sein.

Ein Waise kann erhöhtes Kindergeld erhalten, falls der gestorbene Elternteil, der überlebende Elternteil oder ein anderer Kindergeldberechtigter die letzten 12 Monate vor dem Tod des Elternteils/der Eltern die Bedingungen erfüllte, um 6 Monate ein Anrecht auf Kindergeld im Arbeitnehmersystem zu haben.

Selbständige haben ein eigenes System (http://www.lisvs.be).

Das erhöhte Waisenkindergeld kann nur gezahlt werden, falls:

  • der überlebende Elternteil nicht wiederverheiratet oder zusammenwohnend ist,
  • oder beide Elternteile gestorben sind,
  • oder der überlebende Elternteil keinen Kontakt mehr mit der Waise hat und auch nicht mehr zum Lebensunterhalt des Kindes beiträgt.

Falls der überlebende Elternteil erneut zusammenwohnt oder wiederheiratet, besteht kein Anrecht mehr auf erhöhtes Waisenkindergeld. Die Waise erhält dann normales Kindergeld. Falls der Elternteil später wieder alleine wohnt oder sich scheiden lässt, besteht erneut ein Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld.

Bei Volladoption (das Kind hat keinen gesetzlichen Bezug mehr mit seinen Eltern) verliert eine Waise das Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld, außer wenn der alleinige Adoptivelternteil der Partner des gestorbenen Elternteils war.

Beachten Sie!

Früher konnte eine Waise nur erhöhtes Waisenkindergeld erhalten, falls vor dem Tod eines Elternteils/der Eltern, der Vater oder die Mutter ein Anrecht auf Kindergeld hatte.

Seit 1. Oktober 2007 kann irgendeine Person mit Anrecht auf Kindergeld für das Kind (ein Bruder, Schwester, Großelternteil, Onkel, Tante, Pflegeelternteil, …) ein Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld haben.

Falls das Kind vor 1. Oktober 2007 Waise wurde, muss die Person, die Anrecht auf das Kindergeld hat, selbst einen Antrag auf erhöhtes Waisenkindergeld einreichen. Kontaktieren Sie Ihre Kindergeldkasse, falls eine Waise noch kein erhöhtes Waisenkindergeld erhält.