Der Vater stellt den Antrag auf Geburtsbeihilfe mit dem Formular E.
(Gebrauchen Sie dieses Formular nur, falls die ZFA Ihre Kindergeldkasse ist.
Falls Sie bei einer anderen Kindergeldkasse sind, gebrauchen Sie das Formular auf der Webseite dieser Kindergeldkasse.)
Falls er kein Arbeitnehmer
ist, stellt die Mutter den Antrag. Arbeitslose, Kranke oder Pensionierte
sind den Arbeitnehmern gleichgestellt.
Für Selbständige besteht eine eigene Regelung: www.rsvz.be
Ist weder der Vater noch die Mutter Arbeitnehmer oder Selbstständiger,
kann ein anderes Mitglied des Haushalts der Mutter die Geburtsbeihilfe
beantragen. Hierbei kann es sich um ein Großelternteil, ein Onkel
oder eine Tante des Kindes handeln. Ist der Antragsteller ein Bruder
oder eine Schwester des Kindes, muss er nicht zum Haushalt gehören.
Die Geburtsbeihilfe wird der Mutter gezahlt.
Hier finden Sie ein Folder
zum Thema Geburtsbeihilfe.