Bei der Kindergeldkasse
des Arbeitgebers des Antragstellers.
Ist der Antragsteller arbeitslos, krank oder pensioniert: bei der
Kindergeldkasse des letzten Arbeitgebers.
Bei der ZFA-ONAFTS, wenn der Antragsteller noch nie gearbeitet hat, Grenzgänger ist, im Unterricht arbeitet, usw.:
Kontakt.
Für Selbständige: www.rsvz.be