Für wen?
Eine Person mit Behinderung, die keinen Beruf ausübt und die Beihilfen
für Behinderte erhält,
hat Anrecht auf Kindergeld für die Kinder, die in seinem Haushalt
leben.
- Wenn der Vater eine Behinderung hat, beantragt er das Kindergeld.
- Wenn die Mutter eine Behinderung hat, kann Sie den Antrag stellen.
Wenn der Vater ein Arbeitnehmer (oder arbeitslos, krank oder pensioniert)
ist, hat sein Anrecht auf Kindergeld Vorrang. Er kann dann der
Mutter sein Anrecht abtreten, wenn dies vorteilhafter ist. Dies
geschieht mit dem Formular Vorrangsänderung
für das Recht auf Kindergeld - V.
Lebt die Mutter im Haushalt, so erhält sie das Kindergeld, sonst
die Person, die das Kind erzieht.
Für welche Kinder?
Die Person mit Behinderung hat Anrecht auf Kindergeld für
- seine Kinder und die seines (Ehe)Partners
- die Kinder seines Ex-Ehepartners
- seine (Ur)Enkel und die seines (Ehe)Partners oder seines (Ex)Ehepartners
- Kinder, die ihm oder seinem (Ehe)Partner durch den Richter oder
eine Behörde anvertraut wurden
Der Föderale Dienst für Soziale Sicherheit kann Sondergenehmigungen
erteilen. Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.
Die Kinder müssen zum Haushalt der Person mit Behinderung gehören.
Wenn ein Kind außerhalb des Haushaltes einer Person mit Behinderung
untergebracht wird, bleibt das Anrecht bestehen.
Wo beantragen?
Das Antragsformular erhalten Sie bei ZFA-ONAFTS. Kontaktieren Sie die Dienststelle in der Provinz, in der Sie wohnen.
Was und wieviel ?
Kindergeld?
| |
Unter 6 Jahre |
Ab 6 Jahre |
Ab 12 Jahre |
Ab 18 Jahre |
| Erstes Kind |
€ 185,45 |
€ 216,2 |
€ 232,43 |
€ 245,19 |
| Zweites Kind |
€ 191,7 |
€ 222,45 |
€ 238,68 |
€ 251,44 |
| Ab dem dritten Kind |
€ 249,42 |
€ 280,17 |
€ 296,4 |
€ 309,16 |
Geburtsbeihilfe: Siehe Eine
Geburt steht bevor: Anrecht auf Geburtsbeihilfe?
Adoptionsbeihilfe: Siehe Ein
Kind adoptiert: Anrecht auf Adoptionsbeihilfe?
Erhöhtes Waisenkindergeld: Siehe Ein
Elternteil ist verstorben: Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld?
Zuschlag für Kinder mit einer Behinderung: Siehe
Kind mit einer Behinderung: Anrecht
auf einen Zuschlag?
Die Beträge gelten ab
01. Februar 2012.