Die ZFA als Kindergeldkasse...
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Behindert und ohne Beruf

Für wen?

Eine Person mit Behinderung, die keinen Beruf ausübt und die Beihilfen für Behinderte erhält, hat Anrecht auf Kindergeld für die Kinder, die in seinem Haushalt leben.

  • Wenn der Vater eine Behinderung hat, beantragt er das Kindergeld.
  • Wenn die Mutter eine Behinderung hat, kann Sie den Antrag stellen. Wenn der Vater ein Arbeitnehmer (oder arbeitslos, krank oder pensioniert) ist, hat sein Anrecht auf Kindergeld Vorrang. Er kann dann der Mutter sein Anrecht abtreten, wenn dies vorteilhafter ist. Dies geschieht mit dem Formular Vorrangsänderung für das Recht auf Kindergeld - V.

Lebt die Mutter im Haushalt, so erhält sie das Kindergeld, sonst die Person, die das Kind erzieht.

Für welche Kinder?

Die Person mit Behinderung hat Anrecht auf Kindergeld für

  • seine Kinder und die seines (Ehe)Partners
  • die Kinder seines Ex-Ehepartners
  • seine (Ur)Enkel und die seines (Ehe)Partners oder seines (Ex)Ehepartners
  • Kinder, die ihm oder seinem (Ehe)Partner durch den Richter oder eine Behörde anvertraut wurden

Der Föderale Dienst für Soziale Sicherheit kann Sondergenehmigungen erteilen. Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.

Die Kinder müssen zum Haushalt der Person mit Behinderung gehören.

Wenn ein Kind außerhalb des Haushaltes einer Person mit Behinderung untergebracht wird, bleibt das Anrecht bestehen.

Wo beantragen?

Das Antragsformular erhalten Sie bei ZFA-ONAFTS. Kontaktieren Sie die Dienststelle in der Provinz, in der Sie wohnen.

Was und wieviel ?

Kindergeld?

 
Unter 6 Jahre
Ab 6 Jahre
Ab 12 Jahre
Ab 18 Jahre
Erstes Kind
€ 185,45
€ 216,2
€ 232,43
€ 245,19
Zweites Kind
€ 191,7
€ 222,45
€ 238,68
€ 251,44
Ab dem dritten Kind
€ 249,42
€ 280,17
€ 296,4
€ 309,16

Geburtsbeihilfe: Siehe Eine Geburt steht bevor: Anrecht auf Geburtsbeihilfe?

Adoptionsbeihilfe: Siehe Ein Kind adoptiert: Anrecht auf Adoptionsbeihilfe?

Erhöhtes Waisenkindergeld: Siehe Ein Elternteil ist verstorben: Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld?

Zuschlag für Kinder mit einer Behinderung: Siehe Kind mit einer Behinderung: Anrecht auf einen Zuschlag?

 

Die Beträge gelten ab 01. Februar 2012.