Die ZFA als Kindergeldkasse...
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Kind mit Behinderung und kein Kindergeld ?

Für wen?

Für Kinder bis 21 Jahre mit einer Behinderung, für die in Belgien niemand Kindergeld beantragen kann.

Das Antragsformular erhalten Sie bei ZFA-ONAFTS. Kontaktieren Sie die Dienststelle in der Provinz, in der Sie wohnen.

Was und wie viel?

Kindergeld

Siehe Von 0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld, Höhe des Kindergeldes?

Wenn jedoch die Person, bei der das Kind mit Behinderung lebt, schon mindestens 6 Monate zu 66 % arbeitsunfähig ist, gelten die folgenden Beträge:

 

 
Unter 6 Jahre
Ab 6 Jahre
Ab 12 Jahre
Ab 18 Jahre
Erstes Kind
€ 185,45
€ 216,2
€ 232,43
€ 245,19
Zweites Kind
€ 191,7
€ 222,45
€ 238,68
€ 251,44
Ab dem dritten Kind
€ 249,42
€ 280,17
€ 296,4
€ 309,16

Zuschlag für Kinder mit Behinderung: Siehe Kind mit einer Behinderung: Anrecht auf einen Zuschlag?

Erhöhtes Waisenkindergeld:

Wenn ein Elternteil des Kindes mit einer Behinderung, das für sichselbst Anrecht auf Kindergeld hat, verstirbt, kann das erhöhte Waisenkindergeld gezahlt werden.

Wenn der überlebende Elternteil wiederheiratet oder mit jemandem zusammenlebt, kann er kein erhöhtes Waisenkindergeld mehr erhalten. Auch wenn eine andere Person Anrecht auf Kindergeld für dieses Kind haben kann, verfällt das Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld. Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.

Welcher Betrag? Siehe: Ein Elternteil ist verstorben: Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld, Höhe des Waisenkindergeldes.

Geburtsbeihilfe: Siehe Eine Geburt steht bevor: Anrecht auf Geburtsbeihilfe?

Adoptionsbeihilfe: Siehe Ein Kind adoptiert: Anrecht auf Adoptionsbeihilfe?

 

Die Beträge gelten ab 01. Februar 2012 .