Für wen?
Für Kinder bis 21 Jahre mit einer Behinderung, für die in Belgien
niemand Kindergeld beantragen
kann.
Das Antragsformular erhalten Sie bei ZFA-ONAFTS. Kontaktieren Sie die Dienststelle in der Provinz, in der Sie wohnen.
Was und wie viel?
Kindergeld
Siehe Von 0 bis 25 Jahre: Anrecht
auf Kindergeld, Höhe des Kindergeldes?
Wenn jedoch die Person, bei der das Kind mit Behinderung lebt,
schon mindestens 6 Monate zu 66 % arbeitsunfähig ist, gelten die
folgenden Beträge:
| |
Unter 6 Jahre |
Ab 6 Jahre |
Ab 12 Jahre |
Ab 18 Jahre |
| Erstes Kind |
€ 185,45 |
€ 216,2 |
€ 232,43 |
€ 245,19 |
| Zweites Kind |
€ 191,7 |
€ 222,45 |
€ 238,68 |
€ 251,44 |
| Ab dem dritten Kind |
€ 249,42 |
€ 280,17 |
€ 296,4 |
€ 309,16 |
Zuschlag für Kinder mit Behinderung: Siehe Kind
mit einer Behinderung: Anrecht auf einen Zuschlag?
Erhöhtes Waisenkindergeld:
Wenn ein Elternteil des Kindes mit einer Behinderung, das für sichselbst
Anrecht auf Kindergeld hat, verstirbt, kann das erhöhte Waisenkindergeld
gezahlt werden.
Wenn der überlebende Elternteil wiederheiratet oder mit jemandem
zusammenlebt, kann er kein erhöhtes Waisenkindergeld mehr erhalten.
Auch wenn eine andere Person Anrecht auf Kindergeld für dieses Kind
haben kann, verfällt das Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld.
Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.
Welcher Betrag? Siehe: Ein Elternteil
ist verstorben: Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld, Höhe des
Waisenkindergeldes.
Geburtsbeihilfe: Siehe Eine
Geburt steht bevor: Anrecht auf Geburtsbeihilfe?
Adoptionsbeihilfe: Siehe Ein
Kind adoptiert: Anrecht auf Adoptionsbeihilfe?
Die Beträge gelten ab
01. Februar 2012 .