Von 0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld ?
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Von 18 bis 25 Jahre: Bedingungen ?

Welches Studium oder welche berufliche Ausbildung?

Sekundarunterricht

  • Den Vollzeitsekundarunterricht musst du mindestens 17 Stunden wöchentlich besuchen.
  • Pflichtpraktika sind den Unterrichtsstunden gleichgestellt.
  • Es kann auch Abendunterricht sein.
  • Du musst regelmäßig den Unterricht besuchen.
  • Du kannst auch kindergeldberechtigt sein, falls du außerhalb Belgiens den Unterricht besuchst.

Hochschulunterricht

  • Falls du dich spätestens zum 30. November für mindestens 27 credits einträgst, bist du für das ganze akademische Jahr kindergeldberechtigt.
  • Falls du dich spätestens zum 30. November für weniger als 27 credits einträgst, bist du ab Anfang dieses akademischen Jahres nicht mehr kindergeldberechtigt. Falls du dich nachträglich für zusätzliche credits einträgst und du mindestens 27 Jahrescredits erreichst, bist du erneut, rückwirkend ab Anfang des akademischen Jahres kindergeldberechtigt.
  • Falls du die Anzahl credits während des akademischen Jahres unter 27 credits reduzierst, bist du nicht mehr kindergeldberechtigt.
  • Falls du dich nach dem 30. November für mindestens 27 credits einträgst, bist du kindergeldberechtigt ab dem Monat, der der Eintragung folgt.
  • Falls du für ein zusätzliches Jahr eingetragen bist, um deine Abschlussarbeit oder deinen Praktikumsbericht zu schreiben (eventuell noch mit Studienfächern), hast du noch ein Anrecht auf Kindergeld.
  • Falls du in einem akademischen Jahr mindestens 41 credits absolviert hast und danach eine verlängerte zweite Sitzung erhältst, hast du höchstens bis 31. Januar des Jahres nach dem akademischen Jahr ein Anrecht auf Kindergeld.

  • Auch ein Doktorand muss mindestens für 27 credits eingetragen sein, um kindergeldberechtigt zu sein. Die credits des Doktoratsunterrichtes gelten, die für die Doktoratsarbeit jedoch nicht.
  • Du kannst auch kindergeldberechtigt sein, falls du außerhalb Belgiens studiert.

Siehe auch der Folder Ich werde ein Hochschulstudium aufnehmen ... Was geschieht mit meinem Kindergeld?

Praktika im Hinblick auf eine Ernennung für ein öffentliches Amt

Diese Praktikanten (z.B.: Gerichtsvollzieher, Notar) können unter bestimmten Bedingungen kindergeldberechtigt sein.

Sonderunterricht

Kinder, die den Sonderunterricht besuchen, sind in jedem Fall kindergeldberechtigt.

Teilzeitunterricht oder anerkannte Ausbildung

Hierbei muss es Teilzeitunterricht oder eine Ausbildung sein, die von der Gemeinschaft anerkannt ist:

für die Deutschsprachige Gemeinschaft: www.dglive.be
für die Französische Gemeinschaft: www.enseignement.be
für die Flämische Gemeinschaft: www.ond.vlaanderen.be

Lehrvertrag oder Ausbildung zum Betriebsleiter im Mittelstand mit Praktika

Der Lehrvertrag oder das Praktikumsabkommen muss anerkannt sein durch

  • das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in KMU (IAWM);
  • das Institut wallon de formation en alternance et des indépendants et PME (IFAPME);
  • oder Syntra Vlaanderen.

Bei der Ausbildung zum Betriebsleiter musst du wöchentlich mindestens 17 Unterrichtsstunden folgen. Es kann sich auch um Abendunterricht handeln. Pflichtpraktika sind dem Unterricht gleichgestellt und mit 17 Wochenstunden bist du kindergeldberechtigt.

 

Wer im Sekundarunterricht den Unterricht regelmäßig besucht, ist für die Ferienzeit ebenfalls kindergeldberechtigt. Unbegründete Abwesenheit kann Folgen für die Auszahlung des Kindergeldes haben.