Welches Studium oder welche berufliche Ausbildung?
Sekundarunterricht
- Den Vollzeitsekundarunterricht musst du mindestens 17 Stunden
wöchentlich besuchen.
- Pflichtpraktika sind den Unterrichtsstunden gleichgestellt.
- Es kann auch Abendunterricht sein.
- Du musst regelmäßig den Unterricht besuchen.
- Du kannst auch kindergeldberechtigt sein, falls du außerhalb
Belgiens den Unterricht besuchst.
Hochschulunterricht
Siehe auch der Folder Ich
werde ein Hochschulstudium aufnehmen ... Was geschieht mit meinem
Kindergeld?
Praktika im Hinblick auf eine Ernennung für ein öffentliches Amt
Diese Praktikanten (z.B.: Gerichtsvollzieher, Notar) können unter
bestimmten Bedingungen kindergeldberechtigt sein.
Sonderunterricht
Kinder, die den Sonderunterricht besuchen, sind in jedem Fall kindergeldberechtigt.
Teilzeitunterricht oder anerkannte Ausbildung
Hierbei muss es Teilzeitunterricht oder eine Ausbildung sein, die
von der Gemeinschaft anerkannt ist:
für die Deutschsprachige Gemeinschaft: www.dglive.be
für die Französische Gemeinschaft: www.enseignement.be
für die Flämische Gemeinschaft: www.ond.vlaanderen.be
Lehrvertrag oder Ausbildung zum Betriebsleiter im Mittelstand
mit Praktika
Der Lehrvertrag oder das Praktikumsabkommen muss anerkannt sein
durch
- das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in
KMU (IAWM);
- das Institut wallon de formation en alternance et des indépendants
et PME (IFAPME);
- oder Syntra Vlaanderen.
Bei der Ausbildung zum Betriebsleiter musst du wöchentlich mindestens
17 Unterrichtsstunden folgen. Es kann sich auch um Abendunterricht
handeln. Pflichtpraktika sind dem Unterricht gleichgestellt und
mit 17
Wochenstunden bist du kindergeldberechtigt.
Wer im Sekundarunterricht den Unterricht regelmäßig besucht, ist
für die Ferienzeit ebenfalls kindergeldberechtigt. Unbegründete
Abwesenheit kann Folgen für die Auszahlung des Kindergeldes haben.